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Der Begriff „Biodiversität“ bezeichnet die Vielfalt der Lebewesen auf der Erde (abgeleitet von „bios“, griechisch für „Leben“ und „diversitas“, lateinisch für „Vielfalt“). Der Begriff umfasst somit die Vielfalt der Arten (Tiere und Pflanzen), der Ökosysteme und auch die Vielfalt innerhalb der Arten, also z.B. genetische Unterschiede. Wie viele Arten es weltweit gibt, kann nur geschätzt werden: vermutlich ca. 10 Millionen. Beschrieben sind davon bisher ca. 1,5 bis 1,75 Mio.
Die 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro ausgehandelte Biodiversitäts-Konvention ist mittlerweile von 187 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet worden und verpflichtet sie, die Biodiversität in ihren eigenen Ländern zu schützen und ihren Schutz in Entwicklungsländern zu unterstützen.
Als endemisch werden diejenigen Tier- und Pflanzenarten bezeichnet, deren Verbreitungsgebiet sehr beschränkt ist, die also zum Beispiel nur in einem einzigen Gebirgsstock oder einer Inselgruppe vorkommen. Endemitenreichtum findet man vor allem in Regionen, die sehr lange von anderen Regionen isoliert waren, und wo sich somit viele eigenständige Arten ausbilden konnten.
Als Hotspots der Biodiversität werden Gegenden der Erde bezeichnet, in denen besonders viele endemische Arten vorkommen, und deren Natur gleichzeitig durch das Handeln des Menschen besonders stark bedroht ist. Beispiele sind der Atlantische Küstenregenwald in Brasilien, die Kapregion in Südafrika oder gesamt Madagaskar. Auf den 2,3 % der Landoberfläche der Erde, die die Hotspots zusammen ausmachen, leben ¾ aller bedrohten Säugetiere, Vögel und Amphibien. Eine Übersicht über alle Hotspots der Biodiversität findet sich unter www.biodiversityhotspots.org.
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, die nach der sogenannten Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union unter Schutz gestellt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet für bestimmte Lebensraumtypen und Arten Gebiete auszuweisen und in das Schutzgebietssystem aufzunehmen. In Deutschland sind derzeit 9,3 % der Landesfläche als FFH-Gebiete und 8,4 % als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz (www.bfn.de) oder des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (www.bayern.de/lfu/natur/natura2000/index.html).